Fahrradverleih Eiderstedter Fahrradengel Garding und St. Peter-Ording

Buchung & Kontakt

 

 Gerne können Sie uns eine Buchungsanfrage oder eine Nachricht senden. Bitte füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus. Wir werden uns bei Ihnen melden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir tagsüber für Sie unterwegs sind, daher beantworten wir eMails i.d.R. am Abend. Bei kurzfristigen Anfragen möchten wir Sie bitten, uns anzurufen.

Buchung / Kontakt

AGB

Datenschutz

14 + 12 =

Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier: Datenschutzerklärung

 

* Sind Sie sich unsicher, welche Radgröße Sie benötigen? Unter Fahrradverleih haben wir für Sie eine Übersichtstabelle mit Radgrößen in Bezug zu Körpergrößen erstellt oder senden Sie uns einfach Ihre Körpergröße.

 f8Unsere Geschäftsbedingungen – Allgemeine Vermietbedingungen

Das Fahrrad und seine Benutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, daß es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Für Mountainbikes gelten gesonderte Ausnahmeregelungen, da diese als Sportgeräte gelten. Unsere übrigen Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Es darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Fahrrads haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen.

Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amt-lichen Kennzeichen der etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaigen beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Haftung
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht befreit.

Rückgabe des Fahrrads
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Stornierung von Buchungen
Bei Rücktritt des Mieters von der von uns bestätigten Buchung sind nachfolgende Anteile der Gesamtverleihgebühr von diesem zu zahlen:
Bis 7 Tage vor Verleihbeginn 10%, bis 2 Tage vorher 50% und innerhalb 2 Tagen vorher 80%, am Gleichen Tag 100% . Für eine stornierte Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 € berechnet.

Abschließendes
Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.